2019 – Das Jahr der Kontrollen und erste Abmahnwellen

Es hatte sich abgezeichnet: Waren 2018 die zuständigen Behörden der Länder stark mit Beratungsaufgaben bei Einführung der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt, so wird 2019 der Fokus auf Kontrollen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen liegen. Baden-Württembergs Landesbeauftragter für Datenschutz kündigte am 8.4.2019 250 Kontrollen an:

Die insgesamt 250 Kontrollmaßnahmen betreffen die Bereiche öffentliche Sicherheit, Verkehr, Kommunales sowie das Gesundheits- und das Bildungswesen. Geprüft werden im Einzelnen unter anderem städtische und private Videoüberwachungen, Datenspeicherungen bei der Polizei, im Auto generierte Daten, Ratsinformationssysteme, Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken, Versicherungen und Museen. Weiterhin werden eine größere Anzahl an Webseiten von Online-Shops auf die Datenweitergabe an Dritte (sog. Tracking) untersucht.“

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/kontrollmassnahmen-zur-eu-dsgvo-stehen-fest/

Die bereits im vergangenen Jahr veröffentlichten Kontrollmaßnahmen des bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht geben einen Vorgeschmack auf die Kontrolltätigkeiten in diesem Jahr.

Hausaufgaben und Pflichten

Unternehmen, die ihre Hausaufgaben und Pflichten bearbeitet haben, sollten den Kontrollen einigermaßen gelassen entgegensehen können. Wer jetzt erst anfängt, sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass alleine die Erstellung der Pflichtdokumentation nach DS-GVO ihre Zeit benötigt. Ganz abgesehen von möglichen notwendigen Veränderungen in Prozessen und Technologie.

Sollten Sie Hilfe benötigen, hier finden Sie einige grundlegende Informationen.

Abmahnverein gegründet

In Brandenburg hat sich ein Verein gegründet, der aktuell bundesweit Betreiber von Webseiten abmahnt die Formulare unverschlüsselt im Internet einsetzen. Natürlich ist der unverschlüsselte Einsatz von Formularen ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz. Dennoch ist vor einer allzu schnellen Unterzeichnung der beigefügte Unterlassungserklärung und Bezahlung der geforderten Abmahngebühren zu warnen. Denn erstens ist aktuell noch vollkommen unklar, ob der selbsternannte Hüter des Datenschutzes überhaupt abmahnberechtigt ist und zweitens kann ein unbedachtes Handeln zu hohen Folgekosten führen. Unternehmen und Vereinen die eine derartige Abmahnung erhalten, ist die Konsultation eines Fachanwalts dringend zu raten.

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